Bei Rechtsfragen rund um die Immobilie beraten wir unsere Mandanten umfassend und unterstützen bei allen Entscheidungsprozessen, in denen es um den Erwerb, die Veräußerung, Belastung oder Nutzung einer Immobilie geht.
Unsere Tätigkeit Im Bereich des Immobilienrechts umfasst folgende Schwerpunkte:
- Immobilientransaktionen: Vertragsgestaltung – und Verhandlung bei Erwerb und Verkauf von Immobilien, Prüfung abgeschlossener Kaufverträge, Klärung steuerrechtlicher Fragen
- Fragen des öffentlichen und privaten Grundstücksrechts
- Bauträgerrecht: Gestaltung und Prüfung von Bauträgerverträgen, Durchsetzung und Abwehr von Mängelrechten
- Gewerbliches Mietrecht: Erstellung und Verhandlung von Miet- und Pachtverträgen, Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen während des Mietverhältnisses und nach dessen Beendigung