Das Vergaberecht stellt öffentliche Auftraggeber und Unternehmen aufgrund seiner Abhängigkeit von europarechtlichen Vorgaben und der hohen Regeldichte vor große Herausforderungen. Die rechtssichere Beratung erfordert Schnelligkeit und Aktualität.
- Wir beraten öffentliche Auftraggeber in jeder Phase des Beschaffungsvorgangs – von der Konzeption der Vergabe bis zum Zuschlag und der Vertragsdurchführung.
- Unternehmen unterstützen wir bei der Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Fehlervermeidung und die Optimierung des Angebots unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken aus den Vergabeunterlagen stehen an erster Stelle. Wir prüfen die Ausschreibung und die Entscheidungen der Vergabestelle auf mögliche Rechtsverstöße und beraten bei der Erstellung von Bieterfragen und vergaberechtlichen Rügen.
- Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und deutschen Gerichten. Für unsere Mandanten führen wir regelmäßig Schulungen zum Vergaberecht durch – inhouse und online.