Wir beraten und vertreten unsere Mandanten – insbesondere Eisenbahnverkehrsunternehmen – bei der Abwicklung von Transport- und Logistikverträgen, welche die selbständige Beförderung von Gütern beinhalten. Gleichzeitig beraten und unterstützen wir sie bei der Abwicklung dazu abzugrenzender weiterer Verträge, wie z. B. Miet- und Dienstverschaffungsverträge, die auf der Gestellung von Lokomotiven oder die Verschaffung von Personal begründet sind.