Am 01.01.2002 wurde in Deutschland, neben 11 weiteren Staaten der EU die neue Bargeld-Währung Euro eingeführt. Damit feiert dieser tägliche Begleiter nun 20-jähriges Jubiläum. Der Wechselkurs zur Deutschen Mark beträgt 1 Euro = 1,95583 DM. Die Deutsche Bundesbank registrierte im November 2021 ausstehende DM-Banknoten im Wert von rund 5,75 Milliarden D-Mark und DM-Münzen im Wert von etwa 6,6 Milliarden D-Mark.

Quelle: EZB & Deutsche Bundesbank‍

Die Zukunft kann man am besten voraussagen, wenn man sie selbst gestaltet. (Alan Kay)

Liebe Mandantinnen und Mandanten,
wir wünschen Ihnen ein frohes und gesundes Jahr 2022. Nach dem ereignisreichen Jahr 2021 ist bereits jetzt absehbar, dass auch das Jahr 2022 einige Veränderungen mit sich bringt.

I. GESETZESÄNDERUNGEN IM JAHR 2022

Für alle Verbraucherkaufverträge, die ab dem 01.01.2022 geschlossen werden, wird der Zeitraum der Beweislastumkehr künftig verlängert. Während bisher davon ausgegangen wurde, dass im Zeitraum von sechs Monaten ab Kauf der Sache ein auftretender Sachmangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen haben muss, gilt diese Vermutung nun sogar für einen Zeitraum von zwölf Monaten.

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge, das ab dem 01.03.2022 in Kraft treten wird, schützt künftig Verbraucher:innen vor automatischen stillschweigenden Vertragsverlängerungen, indem Verbraucher:innen sich schneller aus den Dauerschuldverhältnissen im Bereich diverser Warenlieferungen und Dienstleistungen (z.B. Mobil- und Internetverträge, Abonnements etc.) lösen können. Ausgenommen sind Versicherungsverträge. Die anfängliche Vertragslaufzeit darf künftig maximal ein Jahr und die stillschweigende Verlängerung maximal einen Monat betragen (vgl. § 309 Nr. 9 BGB n.F.).

Ferner wird der Verbraucherschutz dadurch gewährleistet, dass wirksame Kündigungen zum einen mit kürzeren Kündigungsfristen (statt drei Monaten nun ein Monat vor Ablauf), zum anderen auf digitalem Weg unkomplizierter möglich sein sollen.

Der Kündigungsprozess wird erleichtert, indem vergleichbar mit dem leicht aufzufindenden Vertragsabschluss-Button im Internet auch ein Kündigungs-Button im Internet zur Verfügung gestellt werden muss (vgl. § 312k BGB n.F.). Damit ist in diesem Bereich ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung gemacht, welcher sehr zu begrüßen ist.

Im Übrigen wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2022 von zuletzt 9,60 Euro auf 9,82 Euro angehoben, zum 01.07.2022 schließlich auf 10,45 Euro.

II. NEUERUNG INNERHALB DER KANZLEI

Die Kanzlei bleibt sich in Zukunft treu, dass diese sich auf alle Fragen rund um das aktuelle Wirtschafts- und (private) Baurecht spezialisiert. Kennzeichnend für die Kanzlei bleibt weiterhin der interdisziplinäre Beratungsansatz, wobei nicht isolierte Rechtsfragen zu lösen sind, sondern vielmehr die dahinterliegenden wirtschaftlichen Zusammenhänge im Fokus stehen.

Sie werden jedoch dahingehend eine Veränderung erkennen, soweit Sie unsere Homepage www.ffwkanzlei.de besuchen. Die Kanzlei hat sich bewusst für einen vollständig neuen Aufbau und Design entschieden. Vor neuem Hintergrund finden Sie nun intuitiv alles zu den Tätigkeitsschwerpunkten der einzelnen Rechtsanwält:innen Neben praktischen und einfach gestalteten Schaltflächen finden Sie auch schnell alle Ansprechpartner:innen.

Im Folgenden möchten wir es zudem nicht versäumen, Ihnen unsere jüngsten Neuzugänge der Kanzlei kurz vorzustellen:
Frau Rechtsanwältin Nicole Mühlberger verstärkt unser Team am Standort Berlin seit Juni 2021.
Sie ist seit August des vergangenen Jahres zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und vertieft die wirtschafts- und baurechtliche Beratung bei FFW.

Die gebürtige Saarländerin absolvierte ihr Studium an der heimischen Universität des Saarlandes. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung verlagerte Frau Mühlberger ihren Lebensmittelpunkt in ihre Wahlheimat Berlin. Von 2019 bis 2021 folgte die praktische Ausbildung am Kammergericht Berlin. Bereits während des juristischen Vorbereitungsdienstes legte Frau Mühlberger ihren Fokus auf die baurechtliche Materie. So verbrachte sie ihre Verwaltungsstation bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, wo sie sich vordergründig mit den Fragen des Enteignungs- und Besitzeinweisungsverfahrens beschäftigte.

Aufgrund ihrer Leidenschaft für True Crime Geschichten entschied sich Frau Mühlberger, ihre Anwalts- und Wahlstation bei einem Strafverteidiger abzuleisten. True Crime Geschichten gibt es für sie heute vorwiegend im Podcast Format oder als Krimi. Im Gegensatz zu einigen Kolleg:innen liest Frau Mühlberger schlechte Bücher aber nie zu Ende.

Am Standort Köln unterstützt seit letztem Jahr Herr Rechtsanwalt Erhan Düzgün die Kolleg:innen.

Herr Düzgün ist seit April des vergangenen Jahres zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und verstärkt ebenfalls die wirtschafts- und baurechtliche Beratung bei FFW.

Der gebürtige Hattinger aus dem Ruhrpott absolvierte sein Studium an der Ruhr-Universität Bochum. Gleich zu Beginn seines Studiums konnte er als Geschäftsführer einer GmbH im Feinkost-Bereich drei Jahre lang unternehmerische Erfahrung sammeln. Durch die regelmäßige Zusammenarbeit mit Steuerberater:innen, ließ er sich für das Steuerrecht begeistern. So setzte er seinen universitären Schwerpunkt im Steuerrecht.

Eine Leidenschaft für das Baurecht konnte der, genauso leidenschaftlich im Amateurbereich kickende Hobby-Fußballer, in der Wahlstation bei einer schwerpunktmäßig im Baurecht tätigen Kanzlei entdecken. So war es für ihn nur eine Frage der Zeit, bis er auf unsere – im Baurecht erfolgreich bewährte – Kanzlei stieß.

Im Januar 2022 begrüßen wir Frau Jennifer Kryut am Standort Berlin.

Nach dem ersten juristischen Staatsexamen an der Europa Universität in Frankfurt (Oder) im Jahr 2018 wurde Frau Kryut bereits als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei FFW am Standort Berlin tätig. Im Dezember 2019 begann sie ihr Referendariat am OLG Rostock. Neben dem Referendariat arbeitete Frau Kryut weiterhin für die Kanzlei und unterstütze so die Kolleg:innen, sodass man sich trotz der nicht unbeachtlichen Entfernung nicht aus den Augen verloren hat.

Frau Kryut entschied sich zudem, ihre dreimonatige Wahlstation im Rahmen des Referendariats bei FFW zu absolvieren, um sich nach den abwechslungsreichen Stationen mit der baurechtlichen Materie wieder intensiver auseinanderzusetzen.

Nachdem Frau Kryut nun das zweite juristische Staatsexamen erfolgreich absolvierte, wird sie ihre Tätigkeit als Rechtsanwältin in unserer Kanzlei aufnehmen.

Trotz ihrer Liebe zum Meer und zur Küste freut sie sich auf die nie schlafende Hauptstadt – insbesondere auf die kulinarische Vielfalt und das vielseitige Kulturangebot.

Eine weitere Erneuerung der Kanzlei wird der künftige Standort in Karlsruhe unter Leitung unseres langjährigen Mitarbeiters, Herr Rechtsanwalt Kai Landvoigt sein.

Es bleibt spannend, welche Veränderungen das Jahr 2022 noch mit sich bringen wird. Wir sehen dieser Zukunft erwartungsvoll entgegen.

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